Gin ist, im wahrsten Sinne des Wortes, in aller
Munde! Vorläufer der heißbegehrten Trendspirituose war der sogenannte
Genever aus Holland, der ursprünglich zur Behandlung medizinischer
Zwecke erfunden wurde, sich aber relativ schnell als Wachholder-Schnaps
wachsender Beliebtheit freute. Heutzutage gibt es zahlreiche Gin-Sorten,
für die es innerhalb der EU verschiedene gesetzliche Vorgaben gibt – sie alle
eint jedoch, dass sie mit Wachholder aromatisiert sein müssen.
London Dry Gin und Dry Gin müssen jeweils einen
Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol. aufweisen und dürfen nur mit
natürlichen Zutaten aromatisiert werden. Beim Dry Gin
dürfen diese Zutaten zu jedem Zeitpunkt hinzugegeben werden, beim London
Dry Gin muss dies gleichzeitig geschehen, beide Gin-Sorten dürfen nicht
mit Zucker gesüßt werden. Anders ist das beim Old Tom und beim
Cordial Gin, diese Gin-Sorten stammen aus der Zeit, zu der
nicht vorhandene Destillierkunst noch bittere und ungenießbare Gins
hervorbrachte. Um den Gin trinkbar zu machen, wurde er gesüßt,
was bei beiden Sorten auch heute noch der Fall ist. Noch eine ganze Ecke süßer
sind die sogenannten Gin-Liköre, zu denen auch der Sloe
Gin zählt, welche in der Regel nicht destilliert, sondern angesetzt
werden. Eigentlich muss Gin zur Geschmacksvollendung nicht in einem Holzfass
gelagert werden, die sogenannten Reserved Gins sind jedoch
genau das und enthalten Aromen des Fasses, in dem sie gereift wurden. Aufgrund
der Vielzahl an zugelassenen Botanicals für die Gin-Herstellung
ist die geschmackliche Vielfalt unendlich – wir wünschen viel Freude beim
Stöbern und Ausprobieren!